Sonnenschutz am Arbeitsplatz
Sommer wird meist mit den Themen Sonne, Strand und Meer verbunden. Sonne ist dabei einer der wichtigsten Faktoren.
Energietanken und braun werden, ist im Urlaub an erster Stelle. Im Bereich des ArbeitnehmerInnenschutzes bekommen wir mit dem Thema Sonne und der damit verbundenen UV-Strahlung einen wesentlichen Gefahrenfaktor für die Evaluierung hinzu. Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner bekommen auch eine weitere Herausforderung bzgl. der Bewusstseinsschaffung dazu. Wie überzeugt man jemanden aus Mitteleuropa davon, sich z.B. mit Kleidung vor der Sonne zu schützen?
Wie eingangs beschrieben, ist die Sonne für die Menschen ein „großer Energielieferant“ und beeinflusst auch maßgeblich die psychische Stimmung. Daher zieht es uns in die Sonne um die Sonnenstrahlen zu genießen - ein natürlicher Instinkt. An den Stränden kann es am besten beobachtet werden, dieses Verlangen der Menschen nach den warmen Strahlen. Wer kennt das nicht – ein Sonnenbrand und die Farbe krebsrot am Abend. Der Sonnenbrand ist ein erstes Warnsignal, dass unsere Haut überbeansprucht wurde. Je nach Intensität sind Entzündungen, Blasenbildung, Übelkeit (Sonnenstich) und Fieber die Folgeerscheinungen.
Bei permanenter Sonnenlichteinwirkung auf die Augen sind auch die Bindehaut, die Linse und die Netzhaut einer großen Gefährdung ausgesetzt.
Es gibt eine goldene Regel die man dabei aber beachten sollte -
Die Haut, aber auch die Augen vergessen nicht.
Jede Überbeanspruchung/Schädigung der Haut und der Augen hinterlässt Spätfolgen. Bei einem schmerzhaften Sonnenbrand bekommt der Betroffene die Auswirkung unmittelbar zu spüren. Jedoch werden diese meist nur mit: „hats mich halt mal erwischt, das vergeht schon“ abgetan. Doch die Summe dieser Ereignisse die sich erst in Jahren zeigt, vergeht dann nicht mehr in ein paar Tagen – Hautkrebs, frühzeitige Hautalterung, grauer Star, etc.
Müssen ArbeitnehmerInnen in den Sommermonaten im Freien arbeiten (z.B. Bauarbeiten, Dacharbeiten, Instandhaltung im Außenbereich, Gartenarbeiten, etc.) sind Sie diesen Gefährdungen ausgesetzt. Für die Gesundheitsschäden ist die in den Sonnenstrahlen enthaltene UV-Strahlung (ultraviolette Strahlung) verantwortlich. Diese wird in UV-A-, UV-B- und UV-C-Strahlen unterteilt. Die für uns relevanten Strahlen sind UV-A- und UV-B-Strahlen. Die UV-C-Strahlen werden durch die Ozonschicht herausgefiltert und gelangen somit nicht zur Erdoberfläche. Aufgrund der in den letzten Jahren abnehmenden Ozonschicht, steigt die UV-Belastung in unserer Region aber allgemein an.
UV-A-Strahlung | UV-B-Strahlung | UV-C-Strahlung |
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Eigenschutz der Haut
Die Haut kann sich begrenzt selbst schützen. Dieser Eigenschutz wird mit der Eigenschutzzeit definiert. Dies ist die Zeit, die jemand in der Sonne sicher verbringen kann. Wenn die UV-Dosis im Laufe des Tages zu hoch ist, kann dieser nicht mehr aufrechterhalten werden. Folge: z.B. Sonnenbrand. Die Eigenschutzzeit richtet sich nach dem Hauttypen. Die Eigenschutzzeit liegt z.B. bei einer Person mit heller, blasser Haut nur bei 5-10min. Bei jemanden mit dunkler Haut aber auch nur ca. 45 min pro Tag.
Die Eigenschutzzeit ist für die Beratung der MitarbeiterInnen von großer Bedeutung. Mit dieser erfolgt die Berechnung des
gegebenen Schutzes der Haut bei Verwendung eines Sonnenschutzmittels. Sonnenschutzmittel werden mit LSF (Lichtschutzfaktor) oder SPF (sun protection factor) klassifiziert. Der LSF gibt an, um wie viel länger sich die Personen der Sonne aussetzen können, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen. Beträgt z.B. die Eigenschutzzeit eines Mitarbeiters (Hauttyp 1) 5 min verlängert sich diese theoretisch bei Einsatz eines LSF 30 auf 90 min. Dabei gilt die Empfehlung, diesen Wert nur max. bis zu 60% zu nutzen, somit wären dies 54min. Spezielle Sonnencremes enthalten Substanzen, die das Eindringen schädlicher UV-Strahlen in die Haut verhindern. Fragen Sie bei Ihrem Fachunternehmen für Hautschutz nach.
Kriterien eines guten Sonnenschutzmittels:
Schutz vor UV-A und UV-B Strahlen
- Duftstoff- und konservierungsmittelfrei
- Hautverträglichkeit
- Silikonfrei
- Wirkung bleibt bei Schweißbildung
erhalten
Um die Einsatzzeiten von MitarbeiterInnen zu erhöhen, ist der Einsatz von UV-Schutzkleidung erforderlich.
Kleidung zum Schutz vor UV-Strahlung
Mit UV-Schutzkleidung (UPF – Ultraviolet Protection Factor, definiert in EN13758-2) kann die Zeit die MitarbeiterInnen in der Sonne geschützt arbeiten können erhöht werden. Der UPF muss gem. EN 13758 höher als 40 sein (UPF 40+). Somit kann jemand mit einer Eigenschutzzeit von 10 – 20 min durch das Tragen einer Schutzkleidung mit UPF 40 die Zeit in der Sonne auf 400 bis 800 min erhöhen. Internationale Forschung zeigt dass längere Aussetzung der menschlichen Haut an Sonnenstrahlung schädlich ist, kurzfristig und langfristig. EN13758-2 definiert die Anforderungen für Bekleidung, die den Träger vor UV-Strahlung schützt. Die Bekleidung soll den Oberkörper bedecken (vom Hals bis Taille und von den Schultern bis ¾ des Oberarms), und den unteren Teil des Körpers von Taille bis Kniescheibe.
Eine wichtige Rolle für die Gefahrenanalyse ist aber auch noch der UV-Index (www.uv-index.at). Es gibt insgesamt 11 Stufen. Je höher der UV-Index, desto höher ist die UV-Belastung und damit das Risiko einer Schädigung. Die Schutzmaßnahmen (technisch, organisatorisch, persönlich) sind entsprechend an den UV-Index in
der Region des Arbeitsplatzes anzupassen.
Hinweis: Umso höher der UV-Index desto höher sollte ist der UPV der Kleidung zu wählen. Eincremen der nicht durch Schutzkleidung geschützten Körperbereiche ist ergänzend erforderlich. Achten Sie bei Sonnschirmen / Sonnensegel auch auf den gegeben UV-Schutz.
Rechtlicher Hintergrund
In der Verordnung für optische Strahlung (VOPST) wird im §10 Natürliche optische Strahlung auf die anzuwenden Paragraphen des ASchG hingewiesen:
§ 10 VOPST - Der Schutz von Arbeitnehmer/innen vor Gefahren durch natürliche optische Strahlung ist gemäß §§ 4, 5, 12 bis 15, 33 Abs. 5, 66, 69 und 70 ASchG zu berücksichtigen.
Daraus zusammenfassend ergibt sich, dass für die Arbeiten eine Arbeitsplatzevaluierung durchzuführen ist. Die Information und die Unterweisung haben nachweislich zu erfolgen. Der Arbeitgeber hat bei der Arbeitsplatzgestaltung und bei den Arbeitsvorgängen den Stand der Technik zu berücksichtigen und alle geeigneten Maßnahmen zur Reduktion der Gefährdungen zu veranlassen. Die PSA ist vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Die ArbeitnehmerInnen haben die Ihnen zur Verfügung gestellte PSA zu verwenden. Der Arbeitgeber hat auf die Verwendung zu bestehen.
Die Praxis und eine Checkliste
In der Praxis ist das Thema Sonnenschutz nur teilweise am Arbeitsplatz angekommen. Es ist sehr einfach Gesetze und Normen aufzustellen, jedoch die Umsetzung in der Praxis ist oft sehr schwierig. Dies zeigt zum Bespiel die Maßnahmen: Sonnenvermeidung über die Mittagsstunden. In der Praxis z.B. im Tiefbau oder bei Arbeiten am Dach aus heutiger Sicht sehr schwierig umzusetzen. Technische Maßnahmen wie vorsehen eines Sonnenschutzes / bauliche Überdachung etc. sind auf den Baustellen kein Thema in Österreich. Als Sicherheitsfachkraft und als Arbeitsmediziner ist es hier wichtig, lösungsorientierte Ansätze zu finden. Betrachten Sie die Arbeitsplätze, die Organisation, die Arbeitsprozesse und reden Sie mit den MitarbeiterInnen vor Ort. Die Besten Lösungen die auch umgesetzt werden, ergeben sich durch das Gespräch.
Nachstehend finden Sie eine Zusammenstellung von möglichen Schutzmaßnahmen.
(T= Technisch, O= organisatorisch; P=Personell)
T | Bauliche Überdachung - Arbeitsbereiche beschatten |
T | Einsatz von Sonnenschirmen / Sonnensegel |
O | Risikovermeidung = Sonnenvermeidung vor allem April bis September von 11:00 bis 15:00 Uhr. |
O | UV-Index abfragen – bei einem UV-I ab 8 besteht erhöhtes RISIKO - arbeiten in Schattenbereichen verlegen, Arbeitsorganisation anpassen, richtige PSA (UPF 40+), etc. |
O | Flexible Arbeitseinteilung nutzen – Arbeits- und Pausenzeiten verschieben |
O | Pausen im Innenbereich / Schattenbereich durchführen |
O | Schwere Arbeiten in den Morgen- und Vormittagsstunden erledigen |
O | Wenn direkter Sonnenkontakt unvermeidbar ist, Arbeiten auf mehrere MitarbeiterInnen aufteilen |
O | Evaluierung der Arbeiten durch Sicherheitsfachkraft und Arbeitsmediziner |
O | Unterweisung der MitarbeiterInnen |
O | Notfallhandbuch – Prozess für die Erstversorgung Sonnenstich, Sonnenbrand etc. |
P | Kopfbedeckung, Kopfbedeckung mit Nackenschutz - (UPF40+) |
P | UV-Schutzkleidung - (UPF 40+) - Oberkleidung (T-Shirts, Polo Shirts), Hosen, etc. |
P | Unbedeckte Körperstellen eincremen – Sonnenschutzcreme Gesicht (Nase, Lippen), Ohren, Nacken, Unterarme, Hände etc.) |
P | Augenschutz – UV-Schutzbrille |
P | Für ausreichend Flüssigkeiten zuführen (mind. 2-3 Liter pro Tag) – Getränke im direkten Arbeitsumfeld – wenn möglich |
P | Hautpflegemittel für den Fall, dass es doch zu einem Sonnenbrand gekommen ist |
Zum einen ist es wichtig Informationen an die Führungskräfte, Vorarbeiter etc. zu geben. Sie haben die Möglichkeit die
Risiken der MitarbeiterInnen durch organisatorische und technische Maßnahmen zu reduzieren. Ein wesentlicher Ansatz der auch kurzfristig umzusetzen ist, ist die richtige Schutzkleidung, Hautschutz und Augenschutz.
Wenn Sie Fragen zur Evaluierung haben, können Sie sich gern uns wenden (info@roscus.at).
Es freut uns, wenn ein paar Gedankenanstöße dabei waren, die Ihnen in Ihrer Praxis von Nutzen sind.
Ihr TEAM - ROSCUS