Externer Brandschutzbeauftragter
Regeln zum Brandschutz sind durch vielfache Rechtsvorschriften gesetzlich verankert. Doch nur eine praktisch umsetzbare Vorschrift hat effektiven Nutzen in der Praxis.
Brandschutz ist essenziell. Viele der verheerenden Brände hätten durch präventive Maßnahmen vermieden werden können.
Um Ihre Mitarbeiter optimal zu schützen, legen wir daher unseren Fokus auf Prävention. Durch die praktisch umsetzbaren Präventionsmaßnahmen geben wir lebendiges Wissen unserer Experten weiter. Um im Falle des Falles die richtigen Handgriffe und Maßnahmen ergreifen zu können, schulen wir Ihre Mitarbeiter im Bereich des allgemeinen Brandschutzes, sowie auf Ihre Branche bezogene und firmenspezifische Brandgefahren.
Um eine optimale Vorbereitung für Krisensituationen zu ermöglichen, bieten wir gerne praktische Löschübungen auf Ihrem Betriebsgelände an. Durch vorausschauendes Handeln können entstehende Krisen schnell unter Kontrolle gebracht, oder sogar vermieden werden.
Arbeitgeber müssen geeignete Vorkehrungen treffen, um das Entstehen eines Brandes zu verhindern und im Falle eines Brandes eine Gefährdung des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer zu vermeiden. Des Weiteren sind Arbeitgeber dazu verpflichtet geeignete Maßnahmen zu treffen, die zur Brandbekämpfung und Evakuierung der Arbeitnehmer erforderlich sind.
Wir als ROSCUS Unternehmensberatung unterstützen Sie bei all diesen Aufgaben. Einerseits profitieren Sie von unserem technischen Background als Ingenieure, andererseits bieten wir als erfahrene Brandschützer den wirtschaftlichen Weitblick. Unser Alleinstellungsmerkmal ist das Verknüpfen der rechtlichen und sachlichen Gegebenheiten mit Ihren individuellen Bedürfnissen.
Wir führen Menschen und Teams in Ihre Kraft und ihre Sicherheit.
Wir unterstützen Sie bei:
- Externer Brandschutzbeauftragter (BSB)
- Erstellung von Brandschutzpläne / Fluchtwegspläne
- Durchführung der jährlichen Brandalarm- und Räumungsübungen
- Erstellung der Brandschutzordnung
- Führen des Brandschutzbuch
- Unterweisung und Schulung Ihrer Arbeitnehmer/innen über das Verhalten im Brandfall
- Unterweisung und Schulung über die richtige Handhabung der Feuerlöscher (Löschübung)
- Durchführung der Eigenkontrolle im Sinne der einschlägigen Regeln der Technik,
- (gem. Technische Richtlinie vorbeugender Brandschutz TRVB O 120
- Erstellung von Notfallplänen für die Evakuierung der Arbeitsstätte
- Zusammenarbeit mit der örtlichen Feuerwehr
Bei Fragen kontaktieren Sie uns einfach für eine kompetente Erstberatung.
Wir sind da wenn’s brennt